Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juli 2019

  1. Vertragsgegenstand
    Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGBs abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Die AGBs finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
  2. Preise
    Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
  3. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
    Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsabschluss an uns zu übermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns.
  4. Zeitlicher Rahmen der Folierung
    Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen 2 und 5 Tagen. Andere Absprachen sind möglich.
  5. Ort der Leistung
    Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
  6. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
    Basis einer Fahrzeugfolierung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs. In Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/Wachse). Auf das Aufbringen Polituren/Wachsen auf dem Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände etc. sind vom Kunden zu entfernen.
  7. Haltbarkeit der Folierung /Untergründe
    Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf dem sie verklebt werden soll. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 5 und 10 Jahre. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden.
    Beschädigungen in Oberflächen/Karosserieteilen bzw. Design zeichnen sich durch die Folie ab. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt. Wir beschichten ausschließlich nur glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
  8. Schäden durch die Folierung
    Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht sichtbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen, die in der Regel durch polieren beseitigt werden. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o.ä.). Dies ist auf Fehler am Lack zurückzuführen, z. B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen.
  9. Folien mit Struktur
    Folien mit Struktur in ihrer Beschaffenheit (z. B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind Produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
  10. Überlappungen und Falten bei der Folierung
    Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden, ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihrer Eigenschaft dennoch anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen, sind aber meist unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Stoßstangen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Überlappungen zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern und einem Abläsen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und ist kein Reklamationsgrund.
  11. Nachbesserungen/Gewährleistung
    Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
  12. Datenschutz
    Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet.
  13. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
    Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Der Rechnungsbetrag ist nach spätestens 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, muss er mit Mahngebühren und weiteren rechtlichen Schritten rechnen.